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Die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ist ab 2024 nicht mehr sicher

11.01.2023

Der NWL-Verbandsversammlung wurden Grundsätze für mögliche Kürzungen im Fahrplanangebot vorgestellt

Mit dem kürzlich auf der Bundesebene gefassten Beschluss, die Finanzmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland um eine Milliarde Euro pro Jahr zu erhöhen sowie die gesamten sogenannten Regionalisierungsmittel ab 2023 jährlich um 3 % statt wie bisher 1,8 % zu steigern, ist die Finanzierung des derzeitigen SPNV im NWL für 2023 gesichert.
 
Ob diese finanzielle Sicherheit auch für die Folgejahre ab 2024 gegeben ist, ist derzeit jedoch weiterhin unklar, da der NWL noch nicht weiß, welche Anteile dieser Mittel oder weiterer Entlastungs-pakete er tatsächlich erhalten wird. Ohne weitere, zusätzliche Mittel können aber spätestens ab 2026 erneut nicht einmal die steigenden Kosten des bestehenden Angebots vollständig und dauerhaft finanziert werden - von einer Weiterentwicklung des SPNV in Westfalen-Lippe ganz zu schweigen. Weil aber die verbindlichen Bestellungen der Verkehre für 2024 bereits im April 2023 erfolgen müssen, wurden der NWL-Verbandsversammlung am 16.12.2022 Szenarien und Grundsätze für eventuell notwendig werdende Leistungskürzungen vorgestellt.

Dabei würde ein flächendeckender Stundentakt als Mindestangebot erhalten bleiben und somit eine Angebotsverschlechterung auf ländlichen Nebenstrecken vermieden. Bei Kürzungen von Fahrplanangeboten würde mindestens in den Hauptverkehrszeiten eine vollständige Bedienung aller Verbindungen sichergestellt, aber Verstärkerzüge eben nur noch in diesen Hauptverkehrszeiten angeboten.
 
Kürzungen unter Berücksichtigung dieser Grundsätze könnten zu einer Verringerung des Angebotes von ca. 4,5 Mio. Zugkilometern führen, was etwa 13 % des heutigen Verkehrs entspräche. Der Schwerpunkt der Einschränkungen läge auf den größeren Verkehrsachsen, z. B. Münster – Rheine, Münster – Paderborn, Hamm – Bielefeld, Herford – Minden, Hamm – Unna, Dortmund – Soest und Dortmund – Bestwig, außerhalb der Hauptverkehrszeiten.
 
Sollte die finanzielle Lage jedoch Kürzungen in einem größeren Umfang notwendig werden lassen, reichten diese Planungen dafür nicht aus. Es würde dann zu massiveren Einschnitten in das Fahrplanangebot kommen müssen.
 
Der NWL wird sich daher auch weiterhin gemeinsam mit den anderen SPNV-Aufgabenträgern in NRW gegenüber Land und Bund für eine frühzeitige Planungssicherheit für die Jahre 2024 ff. einsetzen.
 

Uli Beele

Leitung Presse | Kommunikation

Uli Beele

E-Mail: kommunikation@nwl-info.de