Infrastrukturförderung

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NWL – Infrastrukturförderung

Infrastrukturförderung

Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Bestandteil zur Befriedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung.

Die ÖPNV-Infrastrukturförderung versetzt den NWL in die Lage, die Entwicklung des Nahverkehrs im westfälischen Raum ganzheitlich und nachhaltig weiterzuentwickeln und zu steuern. Durch die Verzahnung von Planung und Förderung von Infrastruktur und SPNV-Betrieb entsteht die Chance, aus kommunaler Struktur heraus eine einheitliche Nahverkehrsstrategie zu entwickeln. Koordiniert wird die ÖPNV-Infrastrukturförderung im NWL in der Abteilung am Standort Münster.

Gemäß dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) fördert der NWL mit vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mitteln Maßnahmen im Bereich der ÖPNV-Infrastrukturförderung:

  • Bau von Verkehrswegen der Straßenbahnen sowie ober- und unterirdischer Stadtbahnen
  • Bau von Zentralen Omnibusbahnhöfen
  • Bau von Park & Ride- sowie Bike & Ride-Anlagen
  • Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten
  • Beschleunigungsmaßnahmen für öffentliche Verkehrsmittel

Förderung von ÖPNV-Investitionen in die Infrastruktur

Eine Förderung kann von Städten, Gemeinden, Kreisen, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisenbahnunternehmen sowie von juristischen Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, beantragt werden. Das ÖPNVG NRW unterscheidet dabei zwischen einer Förderung nach § 12 (Pauschalierte Investitionsförderung) und nach § 13 (Maßnahmen in besonderem Landesinteresse).

Förderprojekte

Für Förderprojekte nach § 12 ÖPNVG NRW werden dem NWL vom Land pauschalierte Zuwendungen gewährt. Der NWL erhält zurzeit jährlich 25,05 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 16,7 Prozent der Gesamtpauschale in Höhe von 150 Millionen Euro, die in NRW ausgekehrt werden. Mindestens 50 Prozent der Mittel sind für Investitionsmaßnahmen zu verwenden, die nicht dem SPNV dienen. Die zu fördernden Vorhaben werden durch die Zweckverbandsversammlung des NWL beschlossen.

Der NWL handelt als Bewilligungsbehörde für die Zuwendungen nach § 13 ÖPNVG NRW (Maßnahmen im besonderen Landesinteresse). Die entsprechenden Maßnahmen werden vom zuständigen Verkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages beschlossen.

 

Ansprechpartner

Infrastrukturförderung

Schorlemerstraße 26

48143 Münster

Telefon: 0251 48881710

E-Mail: infrastrukturfoerderung@nwl-info.de