Stationsentwicklung

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Stationsentwicklung

Stationsentwicklung in Westfalen-Lippe

Moderne Bahnstationen haben unterschiedliche Ansprüche zu erfüllen. Sie müssen barrierefreien Zugang zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gewährleisten, bedarfsgerechte Verkehrsangebote in einem attraktiven Umfeld bieten und neuen Fahrzeugkonzepten, z.B. mit batterieelektrischen Zügen und steigendem Fahrgastaufkommen genügen.

Als SPNV-Aufgabenträger in der Region begleitet der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) in Abstimmung mit der Deutschen Bahn sowie den Kommunen im Verbandsgebiet Maßnahmen zu Modernisierung und Umbau bestehender oder zur Planung neuer Bahnstationen.

Verantwortlich für Planung und Umbau, aber auch die spätere Verwaltung und Instandhaltung der Bahnstationen sind in der Regel DB Netz und DB Station&Service.


Es wird zwischen zwei Stationsentwicklungen unterschieden:

  • Modernisierung, Um- und Ausbau bestehender Stationen
  • Entwicklung neuer Stationen

Bestehende Stationen in Westfalen-Lippe

In den 73 Gebietskörperschaften im Verbandsgebiet gibt es aktuell 279 Bahnstationen. Obwohl in den vergangenen Jahren bereits viele dieser Bahnhöfe modernisiert wurden, gibt es noch eine Reihe von Stationen, die modernen Standards noch nicht genügen.
Aktuell befinden sich rund 150 Maßnahmen an 145 Stationen in Planung oder Umsetzung. Die Maßnahmen sind in Programme eingruppiert und werden von Bund, Land, NWL oder gemeinschaftlich finanziert.

Ziele der Programme:

Dies ist insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen sowie sämtliche andere Fahrgäste bspw. mit Kinderwagen, Koffern oder Fahrrad relevant.
Maßnahmen u.a.:
a) Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm für barrierefreien Ein- und Ausstieg
b) Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Bahnsteig
c) Einbau von Blindenleitstreifen

 

Dies betrifft sowohl die Verkehrssituation vor Ort als auch das Umfeld.

Erfüllung der Anforderungen neuer Fahrkonzepte z.B. mit batterieelektrischen Zügen (kurz: BEMU; battery electric multiple unit) oder steigender Fahrgastzahlen

Neue Stationen in Westfalen-Lippe

Beim Bau neuer Stationen werden zwei Maßnahmenbereiche unterschieden:

  • Neue Stationen an Reaktivierungsstrecken
  • Neue Stationen an Bestandsstrecken

 

Neue Stationen an Reaktivierungsstrecken

Bei Reaktivierungen werden stillgelegte Strecken wieder fit für den SPNV gemacht. Damit Züge an den künftig angeschlossenen Kommunen halten können, müssen neue Bahnstationen entstehen, die modernen, technischen und barrierefreien Ansprüchen genügen.

Insgesamt plant der NWL aktuell 22 neue Stationen an Reaktivierungsstrecken. Am weitesten fortgeschritten sind die Strecken Münster - Sendenhorst, Harsewinkel – Gütersloh – Verl und Osnabrück – Recke.

 

Neue Stationen an Bestandsstrecken

Der NWL hat eine Liste mit über 90 sowohl neuen als auch reaktivierbaren Stationen an Bestandsstrecken im NWL-Gebiet zusammengetragen, die ggfs. das Potenzial haben, neue Fahrgäste zu gewinnen und Siedlungsstrukturen zu stärken. 

Der Zeithorizont für Planung und Bau neuer Stationen entspricht den Eckpfeilern des Konzepts zum Zielnetz 2032/40. Bis dahin ist eine bauliche Umsetzung von 5 bis 10 neuen Stationen realistisch. Aus Ressourcengründen ist es daher notwendig, die Vorschläge neuer Stationen in Umsetzung zu bringen, die über das größte Potenzial und den höchsten Beitrag zur Verkehrswende verfügen. 

Daher werden Stationsvorschläge hinsichtlich der Integrierbarkeit in den Fahrplan sowie des möglichen Potenzials untersucht. Die Frage der Finanzierbarkeit der Maßnahmen findet in dieser ersten Priorisierung keine Berücksichtigung.


Standardisiertes Bewertungsverfahren als Basis

Für eine erste Bewertung potenzieller Stationen hat der NWL ein standardisiertes Verfahren entwickelt, mit dem alle Vorschläge objektiv und nachvollziehbar evaluiert werden können. Einerseits wird von einem externen Gutachter geprüft, ob die Stationen in den Fahrplan des Zielnetz 2032/40 integrierbar sind. Andererseits wird vom NWL das Potenzial der Stationen ermittelt. Zur Bestimmung des Potenzials werden die Vorschläge an vier Kriterien, sowie einem Zusatzkriterium gemessen und in ein Punktesystem übersetzt:

Innerhalb zweier Radien um die Station werden Einwohner, Beschäftigte, Schul- und Hochschulplätze ermittelt und aufaddiert. Daraus ergibt sich das Erschließungspotenzial. Es bildet die Basis für die Zahl potenzieller neuer Fahrgäste.

Es wird geprüft, ob Museen, Wander- und Radwege, Messehallen und andere Freizeitmagneten im Einzugsbereich liegen. Dann erfolgt eine Einschätzung des Potenzials nach Anzahl der Besucher, aber auch nach Kontinuität der Besucherströme.

Kosten fallen u.a. an für Bahnsteige, Treppen, Rampen oder Lifte sowie Bahnsteigausstattung, z.B. Wetterhäuschen. Auch Kosten, die aufgrund von Maßnahmen am Schienennetz anfallen, z.B. bei Verlegung eines Signals, sind Gegenstand der Aufrechnung. Es handelt sich zunächst um eine grobe Kostenuntersuchung. Detailliertere Untersuchungen  erfolgen nach Abschluss der Priorisierung.

Weitere Kosten fallen ggf. an für die Zuwegung von bestehenden öffentlichen Wegen und für die mögliche Verknüpfung mit weiteren Verkehrsmitteln, z.B. durch eine Busstation.

Diese Kategorie ermöglicht die Erfassung spezieller örtlicher Besonderheiten, wie z.B. überdurchschnittlich gute Verknüpfungsmöglichkeiten von Mobilitätsangeboten. Auch Gegebenheiten, die sich negativ auf weitere Planungen auswirken könnten, fließen in die Bewertung ein.

Ergebnisse der Untersuchung: Erläuterung und Ausblick

Neben den 92 Stationen wurden verschiedene Standortalternativen oder Varianten der baulichen Erschließung geprüft, sodass insgesamt 115 Standorte für neue Stationen bewertet wurden. Für die folgende Auswertung wird von 92 Stationen gesprochen. Grund ist die Fokussierung auf die jeweils zielführendste Alternative pro Station.

Eine erste Kategorisierung erfolgte mittels Integrierbarkeitsprüfung. Zur weiteren Kategorisierung erfolgte dann die Potenzialanalyse.

 

Stationen, die nicht in den Fahrplan integriert werden können

Fehlende Integrierbarkeit besteht, wenn z.B. bei eingleisigen Strecken kein Spielraum hinsichtlich der Kreuzung von Zügen besteht oder der zusätzliche Halt zu einem bedeutenden Anschlussverlust und damit zu einer massiven Verschlechterung für die Fahrgäste führt. Aufgrund dieser erheblichen Einschränkung kann etwa die Hälfte der Stationen nicht weiterverfolgt werden.

 

Stationen, die in den Fahrplan integriert werden können

Von den übrigen integrierbaren 49 Stationen werden 15 Stationen als Bestandteil anderer Projekte ausgeklammert. Hierzu zählen beispielsweise Stationen der S-Bahn Münsterland oder Stationen, die von einem Streckenausbau abhängig sind. Die Entscheidung über die Verfolgung dieser Stationen sind Bestandteile der jeweiligen Projekte. 

Stationen mit hohem Potenzial 
Von 11 Stationen, die im Zielnetz NRW 2040 integrierbar sind, ist ein größerer Effekt für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu erwarten. Sie zeichnen sich durch hohe Fahrgastzahlen aus, haben ein höheres touristisches Potenzial oder verfügen über einen sonstigen wichtigen Nutzen für den SPNV. Bereits im Zielnetz 2032 lassen sich 5 dieser Stationen integrieren. Bei sich ergebenden Möglichkeiten wird eine Umsetzung der Stationen mit hohem Potenzial in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit angestrebt. 

Stationen mit geringem bis mittlerem Potenzial:
Es gibt 23 Stationen, deren Potenzial geringer ist als bei den oben genannten. Die Bandbreite dieser Kategorie ist relativ groß. Eine Umsetzung ist denkbar, wenn sich besondere Möglichkeiten wie z.B. spezifische Förderprogramme auftun.