FAQ

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FAQ

FAQ zum Nahverkehr im NWL

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur aktuellen Situation im Nahverkehr.

 

Informationen für Fahrgäste

Nein. Im NRW-Nahverkehr wurde die Maskenpflicht zum 1.Februar 2023 durch das NRW-Gesundheitsministerium aufgehoben. Damit sind Reisende nicht mehr zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn verpflichtet. 

 

Tickets können im Vorverkauf in Verkaufsstellen, an Fahrkartenautomaten, über PIA und per App erworben werden.

In NRW gibt es die Mobilitätsgarantie. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle (nach aktuell gültigem Fahrplan) verspätet, kann alternativ mit einem Fernverkehrszug (ICE/IC/EC) oder dem Taxi gefahren werden. Die Kosten werden bei Nutzung des Fernverkehrs komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 € pro Person und in den Abend-/Nachstunden (20h – 5h) bis zu 60 € erstattet. Die Mobilitätsgarantie gilt auch bei Baumaßnahmen. Hier gilt die Abfahrtszeit des Ersatz- bzw. Baustellenfahrplans. Hier geht’s zur Mobilitätsgarantie.

Bus und Bahn in NRW: mobil.nrw

Landesregierung Nordrhein-Westfalen: land.nrw/corona