FAQ
FAQ zum Nahverkehr im NWL
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur aktuellen Situation im Nahverkehr.
Informationen für Fahrgäste
Nein. Im NRW-Nahverkehr wurde die Maskenpflicht zum 1.Februar 2023 durch das NRW-Gesundheitsministerium aufgehoben. Damit sind Reisende nicht mehr zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn verpflichtet.
In NRW gibt es die Mobilitätsgarantie. Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle (nach aktuell gültigem Fahrplan) verspätet, kann alternativ mit einem Fernverkehrszug (ICE/IC/EC) oder dem Taxi gefahren werden. Die Kosten werden bei Nutzung des Fernverkehrs komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 € pro Person und in den Abend-/Nachstunden (20h – 5h) bis zu 60 € erstattet. Die Mobilitätsgarantie gilt auch bei Baumaßnahmen. Hier gilt die Abfahrtszeit des Ersatz- bzw. Baustellenfahrplans. Hier geht’s zur Mobilitätsgarantie.
Bus und Bahn in NRW: mobil.nrw
Landesregierung Nordrhein-Westfalen: land.nrw/corona