Reaktivierungen - Von der Idee bis zur Inbetriebnahme

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NWL – Reaktivierungen

Von der Idee bis zur Inbetriebnahme

Um mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, muss die Infrastruktur ausgebaut werden. Dazu verfolgt der NWL als Aufgabenträger für den SPNV in der Region mehrere Reaktivierungs- und Ausbauprojekte.

Reaktivierung bedeutet: Ein leistungsfähiges und attraktives Verkehrsmittel für den öffentlichen Nahverkehr auf der Schiene hinzuzugewinnen. Mit einer Reaktivierung sind hohe planerische und finanzielle Aufwendungen und auch Risiken verbunden, sodass eine sorgfältige Vorplanung und eine risikobewusste Entscheidung unverzichtbar sind.

Daher nehmen SPNV-Reaktivierungsprojekte im NWL einen besonderen Stellenwert ein. Der NWL initiiert, finanziert und steuert die planungs- und zeitaufwändigen Reaktivierungsprojekte. Zu seinen Projektpartnern zählen unter anderem die Eigentümer und Betreiber der Infrastruktur, z.B. DB Netz, die Verkehrsbetriebe Extertal oder die Westfälische Landes-Eisenbahn.

Die Finanzierung erfolgt zu weiten Teilen aus öffentlichen Geldern des Bundes und Landes. Daher sind die einzelnen Schritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme gesetzlich festgelegt und für alle Infrastrukturprojekte vergleich- und nachvollziehbar – nicht nur im NWL, sondern bundesweit. Bis zur Inbetriebnahme durchläuft ein Reaktivierungsprojekt mehrere Schritte: Diese umfassen die Vorbereitung des NWL mit einer Machbarkeitsstudie und die ordentliche Planung nach bundesweiten Standards inklusive Standardisierter Bewertung, Planfeststellungsverfahren und Inbetriebnahme.

 

Vorbereitung durch den NWL

Der NWL erhält von seinen politischen Gremien den Auftrag, eine potenzielle Streckenreaktivierung unter dem Aspekt öffentlicher und wirtschaftlicher Interessen in einer sog. Machbarkeitsstudie zu prüfen. In die Prüfung und anschließende Planung werden die spezifischen Anforderungen, Ziele und Bedürfnisse der Region miteinbezogen. Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie ist der sogenannte Kosten-Nutzen-Indikator.

Der Kosten-Nutzen-Indikator gibt Aufschluss über die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Projekts. Die erwarteten Auswirkungen eines Projekts (z.B. schnellere Fahrzeiten und niedrigere CO2-Emissionen) werden mit den prognostizierten Kosten aufgewogen. Beispiel bei einem Ergbeniswert von 1,5: Jeder investierte Euro hat einen erwartbaren volkswirtschaftlichen Nutzen von bis zu 1,50 Euro.

Abhängig von einer gesicherten Finanzierung ist mit diesem positiven Indikator nun eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um das Projekt seitens des NWL weiter zu verfolgen.

Ordentliches Planungsverfahren

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Auf Basis der durch den NWL erarbeiteten Machbarkeitsstudie sammelt der Infrastrukturbetreiber grundlegende Informationen für die weitere Planung und konkretisiert Ziele und Maßnahmen.

Leistungsphase 2: Vorplanung
Die Projektpartner definieren auf Basis der gegebenen Rahmenbedingungen der Machbarkeitsstudie verbindliche Zeitpläne und Bauvorhaben und präzisieren die Kostenschätzung. Auch prüfen sie rechtliche Vorgaben und Bedingungen, sowie notwendige Genehmigungen. Eine sog. Standardisierte Bewertung wird beauftragt.

Standardisierte Bewertung
Das Land NRW prüft auf Basis der eingereichten Kosten-Nutzen-Untersuchung, ob sich das Projekt lohnt und für eine Förderung durch Landes- und Bundesmittel geeignet ist. Bei positivem Ergebnis wird das Vorhaben in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW aufgenommen und offiziell unterstützt.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung erstellen die Projektpartner detaillierte technische Pläne für die Umsetzung des Projekts und führen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die unabhängige Bewertung erfolgt durch externe Planungs- bzw. Ingenieurbüros. Auch die Gesamtfinanzierung wird definiert (u.a. Kosten für Infrastruktur, Fahrzeuge und den späteren Betrieb).

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Die jeweils zuständigen Projektpartner, also die Infrastrukturbetreiber, beantragen notwendige Genehmigungen für einzelne Maßnahmen. Zur Erlangung des Baurechts beginnt ein Planfeststellungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren prüft die zuständige Behörde das Projekt. Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt. Bedenken und Einwände zum Projekt durch Bürgerinnen und Bürger werden geprüft, bewertet und beantwortet. Erst dann erteilt die Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss und damit die Baugenehmigung.

Leistungsphasen 5-7: Ausführungsplanung und Vergabe
Die Leistungen für den Infrastrukturausbau, die Fahrzeuge und den Betrieb der Stecke werden EU-weit ausgeschrieben und nach wirtschaftlichen Bewertungen vergeben.

Leistungsphase 8: Konkrete Baumaßnahmen
Bauliche Maßnahmen beginnen, die Projektpartner setzen die Planungen in die Tat um. Der NWL koordiniert und bringt die Projektbeteiligten an einen Tisch und informiert Beteiligte und Öffentlichkeit über die weiteren Projektfortschritte.

Leistungsphase 9: Inbetriebnahme
Nach Abschluss der Bauarbeiten, Bereitstellung der Fahrzeuge und Vergabe der Strecke an ein Eisenbahnverkehrsunternehmen als Betreiber, erfolgt die Inbetriebnahme der Reaktivierungsstrecke. Die Züge rollen!

Aktuelle Reaktivierungen und Machbarkeitsstudien in Westfalen-Lippe

Der NWL hat in den vergangenen Jahren einige Wiederinbetriebnahmen erfolgreich umgesetzt. Derzeit stehen besonders die Reaktivierungsprojekte Münster – Sendenhorst und Verl – Gütersloh – Harsewinkel im Fokus. Weitere Reaktivierungsstrecken befinden sich in Planung.

Zu Reaktivierungsvorhaben und Machbarkeitsstudien in Westfalen-Lippe