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Zweckverband

Definition und Erklärung

Ein Zweckverband ist eine rechtlich selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der interkommunalen Zusammenarbeit dient. Mehrere Städte, Gemeinden oder Kreise schließen sich in einem Zweckverband zusammen, um gemeinsame Aufgaben zu erfüllen, die sie allein nicht so effizient umsetzen könnten. Beispiele hierfür sind die Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. In diesem Bereich sind sie häufig für die Bestellung und Organisation kommunenübergreifender Verkehre zuständig. Zweckverbände arbeiten auf Grundlage einer Satzung und gesetzlicher Vorgaben.