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Gemeinschaftstarif

Definition und Erklärung

Ein Gemeinschaftstarif legt einen einheitlichen Fahrpreis fest, der es Fahrgästen ermöglicht, mit einem einzigen Ticket mehrere Verkehrsmittel (z. B. Bus und Bahn) zu nutzen, ohne zusätzliche Kosten etwa für Umstiege. Oft gibt es verschiedene Preisstufen, die von der Entfernung oder der Anzahl der durchfahrenen Zonen abhängen. Gemeinschaftstarife gelten oft in festgelegten Regionen oder über mehrere Verkehrsunternehmen hinweg und werden in der Regel von Verkehrsverbünden organisiert (siehe Verbundtarif). Sie vereinfachen die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und fördern dessen Attraktivität. Ein Beispiel ist der WestfalenTarif.