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Einnahmenaufteilungsvertrag

Definition und Erklärung

Der Einnahmenaufteilungsvertrag regelt die Verteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen mehreren Verkehrsunternehmen, die einen gemeinsamen Tarif anerkennen. Die Verteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien, wie etwa der Anzahl der beförderten Fahrgäste, den gefahrenen Kilometern oder der erbrachten Verkehrsleistungen. Die Einnahmenaufteilung ist besonders wichtig bei Gemeinschaftstarifen, da diese eine angemessene Verteilung der gemeinsamen Erlöse erfordern.