Eigenwirtschaftlichkeit
Definition und Erklärung
Eigenwirtschaftlichkeit bedeutet, dass ein Verkehrsunternehmen seine Kosten ohne spezifische öffentliche Zuschüsse deckt. Es finanziert sich etwa durch Beförderungserlöse (z. B. Ticketverkäufe) oder sonstige Unternehmenserträge. Eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen haben gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Vorrang vor öffentlich subventionierten Angeboten, sofern sie die Daseinsvorsorge und die Verkehrsbedürfnisse gemäß dem Nahverkehrsplan erfüllen.