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Brutto-Verkehrsvertrag

Definition und Erklärung

Unabhängig von der Höhe der Fahrgeldeinnahmen und der transportierten Fahrgäste zahlt der Aufgabenträger dem beauftragten Verkehrsunternehmen ein festes Entgelt, das in der Regel pro gefahrenem Zug-Kilometer berechnet wird. D. h. der Aufgabenträger trägt das Einnahmerisiko, falls die Einnahmen geringer ausfallen als erwartet. Das Gegenteil ist ein Netto-Verkehrsvertrag.