Bestellerprinzip
Definition und Erklärung
Das Bestellerprinzip beschreibt die Praxis, dass ein Aufgabenträger Verkehrsleistungen bei einem Verkehrsunternehmen bestellt und die Finanzierung sicherstellt, um ein bedarfsgerechtes öffentliches Verkehrsangebot zu gewährleisten. Die Vertragsart – entweder Nettovertrag oder Bruttovertrag – bestimmt, wie sich das finanzielle Risiko zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen verteilt.