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Glossar

B

BEMU

BEMU steht für „Battery Electric Multiple Unit" und bezeichnet batteriebetriebene Züge, die auf Strecken ohne durchgehende Oberleitung fahren können.

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip beschreibt die Praxis, dass ein Aufgabenträger Verkehrsleistungen bei einem Verkehrsunternehmen bestellt und die Finanzierung sicherstellt.

Betreiber

Im Nahverkehr versteht man unter einem Betreiber ein Verkehrsunternehmen, das Verkehrsmittel wie Busse oder Züge im Auftrag eines Aufgabenträgers betreibt.

Brutto-Verkehrsvertrag

Der Aufgabenträger zahlt dem Verkehrsunternehmen ein festes Entgelt pro gefahrenem Zug-Kilometer, unabhängig von Fahrgeldeinnahmen.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur überwacht und reguliert den Wettbewerb im Schienenverkehr und sorgt für diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur.

Bundesschienenwegeausbaugesetz

Das BSWAG legt fest, welche Schienenstrecken des Bundes vorrangig ausgebaut oder modernisiert werden sollen.

Bundesverkehrswegeplan

Der BVWP ist das zentrale Planungsinstrument der Bundesregierung für die Verkehrsinfrastruktur.