BEMU steht für „Battery Electric Multiple Unit" und bezeichnet batteriebetriebene Züge, die auf Strecken ohne durchgehende Oberleitung fahren können.
Das Bestellerprinzip beschreibt die Praxis, dass ein Aufgabenträger Verkehrsleistungen bei einem Verkehrsunternehmen bestellt und die Finanzierung sicherstellt.
Im Nahverkehr versteht man unter einem Betreiber ein Verkehrsunternehmen, das Verkehrsmittel wie Busse oder Züge im Auftrag eines Aufgabenträgers betreibt.
Der Aufgabenträger zahlt dem Verkehrsunternehmen ein festes Entgelt pro gefahrenem Zug-Kilometer, unabhängig von Fahrgeldeinnahmen.
Die Bundesnetzagentur überwacht und reguliert den Wettbewerb im Schienenverkehr und sorgt für diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur.
Das BSWAG legt fest, welche Schienenstrecken des Bundes vorrangig ausgebaut oder modernisiert werden sollen.
Der BVWP ist das zentrale Planungsinstrument der Bundesregierung für die Verkehrsinfrastruktur.