Ein Aufgabenträger ist eine Behörde oder Institution, die gesetzlich beauftragt ist, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu planen, zu organisieren und die Finanzierung sicherzustellen.
BEMU steht für „Battery Electric Multiple Unit" und bezeichnet batteriebetriebene Züge, die auf Strecken ohne durchgehende Oberleitung fahren können.
Das Bestellerprinzip beschreibt die Praxis, dass ein Aufgabenträger Verkehrsleistungen bei einem Verkehrsunternehmen bestellt und die Finanzierung sicherstellt.
Im Nahverkehr versteht man unter einem Betreiber ein Verkehrsunternehmen, das Verkehrsmittel wie Busse oder Züge im Auftrag eines Aufgabenträgers betreibt.
Der Aufgabenträger zahlt dem Verkehrsunternehmen ein festes Entgelt pro gefahrenem Zug-Kilometer, unabhängig von Fahrgeldeinnahmen.
Die Bundesnetzagentur überwacht und reguliert den Wettbewerb im Schienenverkehr und sorgt für diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur.
Das BSWAG legt fest, welche Schienenstrecken des Bundes vorrangig ausgebaut oder modernisiert werden sollen.
Der BVWP ist das zentrale Planungsinstrument der Bundesregierung für die Verkehrsinfrastruktur.
Staatliche Aufgabe, grundlegende Dienstleistungen wie ÖPNV bereitzustellen, die für das tägliche Leben unverzichtbar sind.
Das bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen, verantwortlich für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Schieneninfrastruktur.
Das größte Eisenbahnunternehmen Deutschlands im vollständigen Eigentum des Bundes.
Der Deutschlandtakt ist ein Konzept für den Schienenverkehr, das einen integralen Taktfahrplan mit deutschlandweit abgestimmten Fahrplänen vorsieht.…
Der EBINFA ist eine Organisation des NWL für Beschaffung und Finanzierung von Fahrzeugen sowie deren Verpachtung.
Verkehrsunternehmen deckt seine Kosten ohne spezifische öffentliche Zuschüsse.
Der EAV regelt die Verteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen mehreren Verkehrsunternehmen.
Zentrale Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für den Schienenverkehr in Deutschland.
Eisenbahnunternehmen im mehrheitlichen Eigentum des Bundes, wie die Deutsche Bahn AG.
Unternehmen für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau von Eisenbahninfrastruktur.
Das ERegG legt Rahmenbedingungen für Bereitstellung und Nutzung der Eisenbahninfrastruktur fest.
Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Personen oder Gütern erbringen.