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Glossar

A

Aufgabenträger

Ein Aufgabenträger ist eine Behörde oder Institution, die gesetzlich beauftragt ist, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu planen, zu organisieren und die Finanzierung sicherzustellen.

B

BEMU

BEMU steht für „Battery Electric Multiple Unit" und bezeichnet batteriebetriebene Züge, die auf Strecken ohne durchgehende Oberleitung fahren können.

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip beschreibt die Praxis, dass ein Aufgabenträger Verkehrsleistungen bei einem Verkehrsunternehmen bestellt und die Finanzierung sicherstellt.

Betreiber

Im Nahverkehr versteht man unter einem Betreiber ein Verkehrsunternehmen, das Verkehrsmittel wie Busse oder Züge im Auftrag eines Aufgabenträgers betreibt.

Brutto-Verkehrsvertrag

Der Aufgabenträger zahlt dem Verkehrsunternehmen ein festes Entgelt pro gefahrenem Zug-Kilometer, unabhängig von Fahrgeldeinnahmen.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur überwacht und reguliert den Wettbewerb im Schienenverkehr und sorgt für diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur.

Bundesschienenwegeausbaugesetz

Das BSWAG legt fest, welche Schienenstrecken des Bundes vorrangig ausgebaut oder modernisiert werden sollen.

Bundesverkehrswegeplan

Der BVWP ist das zentrale Planungsinstrument der Bundesregierung für die Verkehrsinfrastruktur.

D

Daseinsvorsorge

Staatliche Aufgabe, grundlegende Dienstleistungen wie ÖPNV bereitzustellen, die für das tägliche Leben unverzichtbar sind.

DB InfraGO

Das bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen, verantwortlich für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Schieneninfrastruktur.

Deutsche Bahn

Das größte Eisenbahnunternehmen Deutschlands im vollständigen Eigentum des Bundes.

Deutschlandtakt

Der Deutschlandtakt ist ein Konzept für den Schienenverkehr, das einen integralen Taktfahrplan mit deutschlandweit abgestimmten Fahrplänen vorsieht.…

E

Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge

Der EBINFA ist eine Organisation des NWL für Beschaffung und Finanzierung von Fahrzeugen sowie deren Verpachtung.

Eigenwirtschaftlichkeit

Verkehrsunternehmen deckt seine Kosten ohne spezifische öffentliche Zuschüsse.

Einnahmenaufteilungsvertrag

Der EAV regelt die Verteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen mehreren Verkehrsunternehmen.

Eisenbahn-Bundesamt

Zentrale Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für den Schienenverkehr in Deutschland.

Eisenbahnen des Bundes

Eisenbahnunternehmen im mehrheitlichen Eigentum des Bundes, wie die Deutsche Bahn AG.

Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Unternehmen für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau von Eisenbahninfrastruktur.

Eisenbahnregulierungsgesetz

Das ERegG legt Rahmenbedingungen für Bereitstellung und Nutzung der Eisenbahninfrastruktur fest.

Eisenbahnverkehrsunternehmen

Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Personen oder Gütern erbringen.