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Neue Stationen: Lücken schließen, Anschluss schaffen

Neue Stationen binden mehr Orte in der Region an die Schiene an – entlang von Bestandsstrecken und Linien, die für den Personenverkehr reaktiviert werden. Sie entstehen dort, wo sie ideal in den Fahrplan integriert werden können, genügend Fahrgäste zu erwarten sind und der Umstieg auf Bus, Rad und andere Verkehrsmittel bestmöglich gelingt. Der NWL prüft mögliche neue Standorte systematisch, bevor eine Entscheidung für die Umsetzung fällt.

Ein Bahnhof mit einer wartenden Person an einem modernen Gleis, während ein Zug vorbeifährt. Die Uhr und Informationsanzeigen sind im Hintergrund sichtbar, der Himmel ist klar.

Neue Standorte untersuchen

Für die erste Bewertung nutzt der NWL ein einheitliches, transparentes Verfahren. So lassen sich Potenziale neuer Stationen vergleichen.

Integration in das Zielnetz 2032/40 

Das Zielnetz 2032/40 ist der landesweit festgelegte Plan, wie der SPNV in Nordrhein-Westfalen künftig gestaltet wird: Takte, Knoten, Anschlüsse. Daraus leitet der NWL den Infrastrukturbedarf in seiner Region ab. Ein externer Gutachter prüft, ob eine neue Station zum Zielbild passt: Bleiben Anschlüsse stabil, entstehen keine betrieblichen Engpässe – etwa auf eingleisigen Abschnitten? Nur fahrplanverträgliche Standorte werden weiter untersucht.

Potenzialanalyse nach einheitlichen Kriterien

Im zweiten Schritt bewertet der NWL Nutzen und Aufwand der potenziell möglichen Standorte – mit einem genau festgelegten Punktesystem für 4+1 Kriterien:

  1. Fahrgastpotenzial: Wie viele Menschen würden die neue Station voraussichtlich nutzen? Der NWL legt Zahlen von Einwohnern, Beschäftigten sowie Schul- und Hochschulplätze im fußläufigen und erweiterten Radius zugrunde.
     
  2. Freizeit, Tourismus, Events: Welche Ziele liegen im Einzugsbereich – z. B. Museen, Rad- und Wanderwege, Messegelände? Wie groß ist der Zustrom – kontinuierlich, punktuell zu bestimmten Zeiten, saisonal?
     
  3. Kosten für den Bau der Station: Welche Aufwände entstehen für Bahnsteige, Aufzüge oder Rampen und die Ausstattung (z. B. Wetterschutz)? Sind technische oder betriebliche Netzmaßnahmen nötig – etwa eine Signalverlegung? Der NWL erstellt eine erste grobe Kostenschätzung. Detailprüfungen folgen im Anschluss.
     
  4. Kosten für Umfeldmaßnahmen: Welche Maßnahmen braucht es im direkten Umfeld – sichere Zuwege, eine Busstation, abgestimmte Anschlüsse? Und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
     
  5. Zusatzkriterium – örtliche Besonderheiten: Gibt es besondere Chancen, etwa außergewöhnlich gute Verknüpfungen zu weiteren Mobilitätsangeboten? Oder aber Hürden, die Planungen erschweren könnten?

Aus den Antworten entsteht eine Punktzahl – und damit eine klare Rangfolge möglicher neuer Stationen. Diese dient zunächst als Basis, die konkrete Finanzierbarkeit ist hier noch kein Thema und wird erst im Anschluss geprüft.

Neue Stationen an Reaktivierungsstrecken

Auch bei der Wiederinbetriebnahme von zuvor stillgelegten Strecken müssen Bahnstationen entweder modernisiert oder sogar komplett neu gebaut werden, um Kommunen perspektivisch ans Nahverkehrsnetz anzubinden und aktuelle technische sowie Komfort- Barrierestandards zu erfüllen. Der NWL plant derzeit 22 neue Stationen an Reaktivierungsstrecken.

Neue Stationen im NWL:Ergebnisse im Überblick

Der NWL hat eine Liste mit über 90 potenziellen neuen oder reaktivierbaren Stationen an Bestandsstrecken erstellt. Insgesamt wurden – inkl. Varianten – 115 Standorte bewertet; die Auswertung fokussiert sich auf 92 Stationen als jeweils zielführendste Alternative. 


Bis 2032 ist die bauliche Umsetzung von fünf bis zehn neuen Stationen realistisch. Da Ressourcen und Gelder begrenzt sind, rücken zuerst die Standorte mit dem größten Potenzial und dem höchsten Beitrag zur Verkehrswende vor.

Ein farbenfroher Zug der Westfalenbahn steht an einem modernen Bahnhof, während Passagiere in der Nähe stehen. Die Züge haben sichtbare Markenlogos und Signale sind im Hintergrund zu sehen.

Was passt zum Zielnetz 2032/40?

Stationen, die nicht in den Fahrplan integriert werden können

Fehlt der betriebliche Spielraum (z. B. auf eingleisigen Abschnitten) oder würden wichtige Anschlüsse verlorengehen, scheidet der Standort in dieser Stufe aus der weiteren Betrachtung aus. Das betrifft rund die Hälfte der geprüften Standorte.

Stationen, die in den Fahrplan integriert werden können

49 Standorte sind in das Zielnetz 2032/40 integrierbar. 15 davon sind Bestandteil anderer Projekte (z. B. S-Bahn Münsterland) oder betreffen streckenabhängige Ausbauten. Über sie wird im jeweiligen Projekt entschieden.