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Reaktivierungen im NWL: Lücken schließen, Netze stärken 

Reaktivierungen bringen für den Personenverkehr stillgelegte Bahnstrecken wieder zurück ins Nahverkehrsnetz. Solche Wiederinbetriebnahmen verlagern Wege von der Straße auf die Schiene und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu Verkehrswende und Klimaschutz. Besonders in den ländlich geprägten Teilen des NWL-Gebiets erhalten Städte und Gemeinden dadurch besseren Anschluss. Grundlage sind vorhandene Trassen: Dämme, Bauwerke und Linienverläufe lassen sich nutzen. Je nach Zustand ist es mehr oder weniger aufwendig, die Strecke für den erneuten Betrieb fit zu machen. In der Regel müssen Haltepunkte und Stationen sowie Leit- und Sicherungstechnik modernisiert oder komplett neu gebaut werden. 

Türkiser Regionalzug hält am Bahnhofsgleis, während Fahrgäste mit Fahrrädern am Bahnsteig warten und einsteigen.

Machbarkeitsstudien

Damit eine Bahnstrecke reaktiviert werden kann, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Ist eine Reaktivierung technisch möglich, gibt es genügend Nachfrage und rechnet sich das Projekt wirtschaftlich? Diese und weitere Fragen werden zunächst in einer Machbarkeitsstudie untersucht.

Reaktivierungsprojekte

Der NWL setzt gemeinsam mit seinen Projektpartnern aktuell drei konkrete Reaktivierungsprojekte in seinem Verbandsgebiet um: die Wiederinbetriebnahmen der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst, der TWE-Strecke Harsewinkel – Gütersloh – Verl und der Tecklenburger Nordbahn von Recke nach Osnabrück. 

Von der Idee bis zur Inbetriebnahme

Reaktivierungen folgen klaren Schritten: Erhält ein Projekt nach der Machbarkeitsstudie grünes Licht, folgen verschiedene Planungsphasen inklusive der Bürgerbeteiligung, Erstellung einer Standardisierten Bewertung von Nutzen und Kosten und Genehmigungsverfahren. Danach erst folgen die Baumaßnahmen und schließlich die Inbetriebnahme. Wie lange es dauert, bis die ersten Züge Fahrt aufnehmen, hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten und dem Zustand der Trasse ab. 

Infografik zum Ablauf eines Reaktivierungsprojekts beim NWL

Reaktivierung: Schritt für Schritt

Vorbereitung durch den NWL

Der NWL erhält von seinen Gremien den Auftrag, eine mögliche Reaktivierung prüfen zu lassen. Er beauftragt ein unabhängiges Planungsbüro mit der Machbarkeitsstudie. Diese prüft Anforderungen der Strecke, Ziele der Region, technische Machbarkeit und eine erste Abschätzung von Kosten und Nutzen. Das Ergebnis ist eine belastbare Bewertung des Projekts. Weiter geht es nur, wenn der Nutzen erkennbar ist, die Finanzierung realistisch erscheint und die Gremien den nächsten Schritt beschließen.

Phase 1: Grundlagenermittlung

Auf Basis der durch den NWL erarbeiteten Machbarkeitsstudie stellt der Infrastrukturbetreiber grundlegende Informationen für die weitere Planung zusammen und konkretisiert Ziele und Maßnahmen.

Phase 2: Vorplanung

Die Projektpartner erarbeiten auf Basis der gegebenen Rahmenbedingungen der Machbarkeitsstudie Zeitpläne und Bauvorhaben sowie eine Kostenkalkulation. Auch prüfen sie rechtliche Vorgaben und Bedingungen sowie notwendige Genehmigungen. Sind die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben, wird eine sogenannte Standardisierte Bewertung beauftragt.

Standardisierte Bewertung

Der Kosten-Nutzen-Indikator der Standardisierten Bewertung gibt Aufschluss über den volkswirtschaftlichen Nutzen eines Projekts. Die erwarteten Auswirkungen eines Projekts (z. B. bessere Anbindung, kürzere Fahrzeiten und niedrigere CO2-Emissionen) werden den prognostizierten Kosten gegenübergestellt. Beispiel bei einem Ergebniswert von 1,5: Jeder investierte Euro hat einen erwartbaren volkswirtschaftlichen Nutzen von bis zu 1,50 Euro. Das Land NRW prüft auf Basis der eingereichten Kosten-Nutzen-Untersuchung, ob sich das Projekt für eine Förderung durch Landes- und Bundesmittel eignet. Bei positivem Ergebnis kann das Vorhaben in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW aufgenommen werden – das bedeutet, es wird offiziell unterstützt.

Phase 3: Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung erstellen die zuständigen Projektpartner detaillierte technische Pläne für die Umsetzung des Projekts und führen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die unabhängige Bewertung erfolgt durch externe Planungs- bzw. Ingenieurbüros. Auch die Gesamtfinanzierung wird definiert.

Phase 4: Genehmigungsplanung

Die jeweils zuständigen Projektpartner, also die Infrastrukturbetreiber, beantragen notwendige Genehmigungen für einzelne Maßnahmen. Zur Erlangung des Baurechts beginnt ein Planfeststellungsverfahren.

Planrechtsverfahren

Im Planfeststellungsverfahren prüft die zuständige Behörde das Projekt. Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt. Bedenken und Einwände zum Projekt durch Bürgerinnen und Bürger werden geprüft, bewertet und beantwortet. Erst dann erteilt die Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss und damit die Baugenehmigung.

Phasen 5-7: Ausführungsplanung und Vergabe

Die Leistungen für den Infrastrukturausbau, die Fahrzeuge und den Betrieb der Stecke werden EU-weit ausgeschrieben und nach wirtschaftlichen Bewertungen vergeben.

Phase 8: Konkrete Baumaßnahmen

Bauliche Maßnahmen beginnen, die Projektpartner setzen die Planungen in die Tat um. Der NWL koordiniert, bringt die Projektbeteiligten an einen Tisch und informiert Beteiligte sowie Öffentlichkeit über die weiteren Projektfortschritte.

Inbetriebnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten, Bereitstellung der Fahrzeuge und Vergabe der Strecke an ein Eisenbahnverkehrsunternehmen als Betreiber erfolgt die Inbetriebnahme der Reaktivierungsstrecke.

Das Wichtigste zur Finanzierung

Voraussetzung für Förderungen

Icon einer Checkbox

Machbarkeitsstudie mit positivem Ergebnis

Icon Glühbirne

Standardisierte Bewertung mit positivem Ergebnis

Icon eines Netzplans

Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW

Icon für einen Handschlag

Planrecht
(z. B. Planfeststellungsbeschluss)

Wer zahlt was?

  • Bund: nach Bewilligung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Infrastrukturkosten über das (GVFG)
  • Land NRW: nach Bewilligung Aufstockung über Programme nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
  • : nicht förderfähiger Anteil der Kosten für die Schieneninfrastruktur
  • Kommunen: „Vor-Ort-Maßnahmen“, z. B. (Aus-)Bau moderner Mobilstationen und Parkplätze, mit Unterstützung des NWL und Mitteln über Landesprogramme
  • NWL: Beteiligung oder Übernahme von Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen, Fahrzeugbeschaffung, Betrieb

Planung vorfinanzieren

Die frühen Planungsphasen – von der Machbarkeitsstudie bis zur Genehmigungsplanung – müssen vorfinanziert werden. Dies übernehmen NWL, Kommunen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die Kosten lassen sich jedoch im Nachhinein in weiten Teilen erstatten und werden rückwirkend durch Bundesmittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gedeckt.

Mehr Infos

Teamarbeit: Die wichtigsten Rollen im Überblick

  • Der NWL koordiniert die Reaktivierungsprojekte mit allen Partnern. Zudem finanziert und kofinanziert er Voruntersuchungen und bereitet Förderanträge vor. Er legt das Angebotskonzept fest, bestellt entsprechende Fahrzeuge und vergibt nach der Wiederherstellung der Strecke den Betrieb an ein .
  • Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dem die Trasse gehört, ist verantwortlich für die Planung und arbeitet dazu mit einem qualifizierten externen Planungsbüro zusammen. Es beantragt die notwendigen Genehmigungsverfahren und beauftragt im Anschluss geeignete Bauunternehmen damit, die Strecke zu „ertüchtigen“.
  • Unabhängige Gutachter erstellen die Machbarkeitsstudie und die , die den volkswirtschaftlichen Nutzen ermittelt. Sie prüfen Varianten und aktualisieren Annahmen, wenn der Planungsstand dies erfordert.
  • Kommunen und Kreise gestalten Zuwege, Anschlüsse und Stationen vor Ort. Sie planen und bauen mit Unterstützung des NWL und des Zukunftsnetz Mobilität NRW Mobilstationen, Rad- und Busanbindungen, P+R-Anlagen, Sharing-Angebote und mehr.
  • Mitgliedszweckverbände im NWL sorgen für eine optimale Abstimmung mit dem Busverkehr. Sie koordinieren Liniennetze und Anschlüsse.
  • Das Land NRW und der Bund stellen auf Antrag finanzielle Mittel im verfügbaren Rahmen bereit, wenn die Voraussetzungen stimmen.