Veröffentlicht 16.07.2026
- Infrastruktur & Projekte
Standardisierte Bewertung liegt vor: Reaktivierung der Röhrtalbahn derzeit nicht förderfähig
Die Reaktivierung der Röhrtalbahn zwischen Neheim-Hüsten und Sundern für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist nach der derzeit geltenden Standardisierten Bewertung nicht förderfähig. Das ist das Ergebnis der Untersuchung, die der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) in Auftrag gegeben hat. Trotz einer umfassenden Überarbeitung der Planungen erreicht das Projekt unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht den für eine Förderung erforderlichen Nutzen-Kosten-Indikator von mindestens 1,0. Der ermittelte Wert liegt bei 0,37.
Im Rahmen der Untersuchung wurde die Reaktivierung der Röhrtalbahn zunächst auf Basis der bisherigen Planungen bewertet. Nachdem das erste Gutachtenergebnis die Fördervoraussetzungen nicht erfüllte, wurden gemeinsam mit den beteiligten Partnern verschiedene Optimierungsmöglichkeiten entwickelt und in einer überarbeiteten Bewertung untersucht. Dazu gehörten unter anderem ein angepasstes Betriebskonzept mit einem Fahrzeug, Veränderungen an der Infrastruktur sowie Fahrplanoptimierungen zur Verkürzung der Reisezeiten.
Durch diese Anpassungen konnten die Investitions- und Betriebskosten reduziert sowie der verkehrliche Nutzen verbessert werden. Dennoch erreicht auch der optimierte Planfall keinen volkswirtschaftlichen Nutzen. Eine Förderung des Projekts ist damit aktuell nicht möglich. Ohne diese Förderung kann die Reaktivierung der Röhrtalbahn derzeit nicht umgesetzt werden.
Unabhängig vom Ergebnis der Standardisierten Bewertung bleibt die Trasse der Röhrtalbahn planungsrechtlich gesichert. Damit besteht auch künftig die Möglichkeit, die Strecke bei veränderten Rahmenbedingungen erneut für den Schienenpersonenverkehr zu betrachten. Eine zwischenzeitliche Nutzung für touristische Zwecke ist grundsätzlich denkbar. Die Röhrtalbahn ist eine eingleisige, nicht elektrifizierte, Schienenstrecke der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG).
Hintergrund
Die ist das bundesweit einheitliche Verfahren zur volkswirtschaftlichen Bewertung von Schienen- und ÖPNV-Infrastrukturprojekten. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung über eine Förderung durch Bund und Land. Projekte können nur gefördert werden, wenn ihr gesamtgesellschaftlicher Nutzen die entstehenden Kosten mindestens ausgleicht.