Veröffentlicht 19.03.2026
- Wirtschaft & Finanzen
EuGH-Urteil verschärft Finanzierungsdruck im SPNV – NWL warnt vor Angebotskürzungen und spürbaren Folgen für den Nahverkehr in Westfalen-Lippe
Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vereinbarkeit des deutschen Trassenpreissystems mit europäischem Recht steht der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bundesweit vor erheblichen Herausforderungen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Höhe der Trassenpreise. Der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO hatte deutlich höhere Entgelte beantragt. Diese wurden von der auf Basis der gesetzlichen Begrenzung im SPNV nur eingeschränkt genehmigt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Frage daraufhin dem EuGH zur Klärung vorgelegt.
Mit dem EuGH-Urteil darf diese gesetzliche Begrenzung nicht angewendet werden. In der Branche wird daher mit deutlichen Kostensteigerungen von über 20 Prozent gerechnet.
Für die Organisationen, die den Nahverkehr planen und finanzieren, ergeben sich daraus bundesweit erhebliche Mehrbelastungen. Nach aktuellen Abschätzungen ist allein für NRW von zusätzlichen Kosten in einer Größenordnung von rund 110 Millionen Euro jährlich auszugehen.
Trassenpreise sind die Entgelte, die für die Nutzung der Schieneninfrastruktur zahlen. Sie stellen einen zentralen Kostenfaktor für den Betrieb von Regional- und S-Bahn-Verkehren dar. Bislang war der jährliche Anstieg dieser Entgelte im SPNV gesetzlich begrenzt und an die Dynamisierung der gekoppelt.
„Der Wegfall der Trassenpreisbremse trifft den SPNV ins Mark. Kostensteigerungen in dieser Größenordnung sind durch die nicht aus eigener Kraft zu kompensieren“, erklärt Christiane Auffermann, Geschäftsführerin des NWL. „Wenn der Bund hier nicht kurzfristig gegensteuert, drohen spürbare Angebotskürzungen im Regionalverkehr – mit direkten Auswirkungen für die Fahrgäste. Weniger Züge, ausgedünnte Takte und eingeschränkte Verbindungen. Damit gerät ausgerechnet der Ausbau der klimafreundlichen Schiene unter Druck.“
Auch für den NWL hat das Urteil unmittelbare Folgen. Bereits heute machen Infrastrukturkosten rund 50 % der Gesamtausgaben aus. Ohne zusätzliche Finanzierungsmittel könnten künftig rund 9 % der Verkehrsleistung in Westfalen-Lippe nicht mehr aufrechterhalten werden. Das bedeutet, dass der NWL sein Leistungsvolumen um jährlich rund drei Millionen Zugkilometer reduzieren müsste, um die Mehrkosten der Trassenpreise aufzufangen.
“Das EuGH-Urteil ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft und Leistungsfähigkeit des SPNV in Deutschland. Jetzt kommt es darauf an, schnell eine rechtssichere und verlässliche Lösung für die nachhaltige Finanzierung der Schieneninfrastruktur zu schaffen – damit die Mobilitätswende nicht ausgebremst wird”, appelliert die NWL-Geschäftsführerin.