Infrastrukturprojekte wie die TWE-Reaktivierung durchlaufen gesetzlich festgelegte Schritte, die maßgeblich für die Umsetzung sind. Derzeit arbeitet der Infrastrukturbetreiber TWE, ein Unternehmen der Captrain Deutschland-Gruppe, an der Finalisierung der Genehmigungsplanung. Die dafür erforderlichen Detailpläne und technischen Unterlagen müssen aufgrund geänderter gesetzlicher Richtlinien nochmals vollständig überarbeitet werden. So haben sich die Planungsverfahren für die Bahnübergänge wesentlich arbeitsintensiver gestaltet als zunächst absehbar. Dies hat maßgeblichen Einfluss auf die ambitionierte Zeitschiene für die Reaktivierung.
Auf der rund 25 Kilometer langen Strecke gibt es mehr als siebzig Bahnübergänge; an über fünfzig ist eine Erneuerung oder ein kompletter Neubau von Schrankenanlagen und Sicherheitstechnik erforderlich. Die hohen Anforderungen an die Sicherung eines Bahnübergangs sind gesetzlich festgelegt und hängen unter anderem von der Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße sowie der Geschwindigkeit der Züge ab. Zudem müssen die jeweiligen straßenbaulichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Die verkehrliche Planung erfolgt in engem Austausch mit den Städten Harsewinkel, Gütersloh und Verl. Um gemeinsam eine nachhaltige Infrastruktur zu schaffen, werden zum Beispiel auch geplante Fußgänger- und Fahrradwege berücksichtigt.
Um den Genehmigungsprozess im weiteren Verlauf im Rahmen geltender Vorgaben zu beschleunigen, arbeiten die Planer bereits jetzt eng mit den entsprechenden Behörden als Träger öffentlicher Belange zusammen. Ziel ist es, bereits im Vorfeld Synergien zu schaffen, sodass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Technik, Sicherheit und Umwelt gewährleistet werden können. Sobald die Planung finalisiert ist, kann die TWE die sogenannte Planfeststellung bei der Bezirksregierung Detmold beantragen. Sie führt als planfeststellende Behörde das Anhörungsverfahren durch. Das deutsche Recht sieht vor, dass die Pläne in diesem Zuge der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Die Bürgerbeteiligung gewährleistet den demokratischen Prozess und eine transparente und bedarfsgerechte Infrastrukturplanung. Die Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Interessengruppen haben nicht nur das Recht, die Pläne einzusehen, sondern auch ihre Fragen und Bedenken vorzubringen. Im Anschluss muss der Infrastrukturbetreiber zu den Einwendungen Stellung beziehen oder die Pläne gegebenenfalls anpassen. Erst dann kann die abschließende Prüfung und der Beschluss durch die Bezirksregierung Detmold erfolgen.
„Für alle, die auf die Reaktivierung der Strecke warten, ist die Verzögerung natürlich keine gute Nachricht“, so Joachim Künzel, Geschäftsführer des für das Gesamtprojekt zuständigen Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). „Wie andere Infrastrukturprojekte auch, muss die TWE-Reaktivierung bedarfsgerecht und rechtssicher geplant und umgesetzt werden. Das ist nicht nur eine formelle Voraussetzung für den Erhalt der Baugenehmigung und der Finanzierung. Es gewährleistet auch, dass eine nachhaltige und langfristig erfolgreiche Schieneninfrastruktur entsteht, die den Bedürfnissen der Region dauerhaft gerecht wird.“
Mit der Reaktivierung der Bahnverbindung für den Personennahverkehr entsteht auf der Mobilitätsachse Harsewinkel – Gütersloh – Verl ein staufreies und umweltfreundliches Nahverkehrsangebot mit Anschluss an Regional- und Fernverkehrsverbindungen. Dafür wird nicht nur die Trasse nach zukunftssicheren Maßgaben saniert, sondern unter anderem auch acht neue Stationen erschlossen. Die Reaktivierung ist Teil der landesweiten Betriebskonzepte „Zielnetz 2032“ und „Zielnetz 2040“, mit dem das Schienennetz in NRW ausgebaut und modernisiert werden soll. Ziel ist es, die Straßen zu entlasten und CO2-Emissionen einzusparen.