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Stationen, Strecken, Netze:Mittel für einen starken SPNV

Land und Bund finanzieren den Ausbau der Schiene. In NRW bilden das ÖPNVG NRW und – je nach Vorhaben – Bundesprogramme nach den Rahmen. Der NWL verzahnt Planung, Förderung und Betrieb und steuert so die Entwicklung des Nahverkehrs in Westfalen-Lippe ganzheitlich und nachhaltig.

Ein moderner Zug fährt durch eine ländliche Umgebung mit Windkraftanlagen im Hintergrund.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Bau und Modernisierung im SPNV, um das Angebot, die Qualität und die Zugänglichkeit stetig zu verbessern:

Icon eines Zugs

Stationen:

Neubau, Umbau, Barrierefreiheit, Sicherheit

Icon eines Netzplans

Strecke / Netz:

Reaktivierung, Ausbau, Elektrifizierung, stabile Knoten

Icon einer Bushaltestelle

Leit- und Betriebstechnik:

Lösungen, die Kapazität und Zuverlässigkeit gewährleisten

Icon für Pflanze

Alternative Antriebe:

Akkubetriebene Fahrzeuge (BEMU), sofern ihr Einsatz mit Infrastrukturmaßnahmen verknüpft ist

Programme und Zuständigkeiten

Wirtschaftliche Basis größerer SPNV-Investitionen ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes. Zentrale Bedingung ist eine mit positivem Nutzen-Kosten-Indikator (NKI > 1,0) sowie ausreichende Planungsreife bis hin zum Planfeststellungsbeschluss. Erst ab der Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5) greifen GVFG-Mittel.

Reaktivierung: Schritt für Schritt

Reaktivierungen bringen für den Personenverkehr stillgelegte Bahnstrecken wieder zurück ins Nahverkehrsnetz. Jedes Reaktivierungsprojekt folgt bestimmten Schritten. Zum Beispiel wird untersucht, ob sich das Projekt für eine Förderung durch Landes- und Bundesmittel eignet.

Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt den Bundesanteil über § 13 ÖPNVG NRW für Vorhaben im besonderen Landesinteresse; die Bewilligung erfolgt dezentral über die – im Gebiet Westfalen-Lippe über den NWL. Für kleinere, nicht-SPNV-gebundene Infrastrukturteile steht zusätzlich die pauschalierte nach § 12 ÖPNVG NRW zur Verfügung, deren Abgrenzung zum SPNV zu beachten ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für eine Förderung müssen in der Regel diese Punkte erfüllt sein:

  • Nachgewiesener Nutzen: Das Projekt muss einen volkswirtschaftlichen Nutzen haben. Nachgewiesen wird dieser über eine unabhängig durchgeführte Standardisierte Bewertung – diese muss einen positiven Nutzen-Kosten-Indikator (NKI > 1,0) zeigen.
  • Ausreichende Planungsreife: Einige Förderprogramme sehen vor, dass das Projekt bereits durchgeplant wurde. Das GVFG setzt zum Beispiel den Abschluss von Vor- über Entwurfs- zur Genehmigungsplanung (Lph 1-4) voraus.
  • Zuständigkeiten geklärt: Trägerschaft und Eigentum sind geregelt, Betreiberrollen benannt, kommunale Beschlüsse liegen vor. Damit ist klar, wer was tut – von Planung bis Betrieb.
  • Einordnung in übergeordnete Planungen: Das Vorhaben passt in Zielnetz 2032/40, Nahverkehrsplan oder einschlägige Bedarfspläne
  • Standards eingehalten: Barrierefreiheit (z.B. stufenfreier Zugang, taktile Leitsysteme) und technische Regeln werden erfüllt. Abweichungen sind begründet und belegt.
  • Solider Finanz- und Zeitplan: Die Kosten sind mit Preisstand ausgewiesen, die Finanzierung (Bund/Land/Eigenanteil/Drittmittel) ist schlüssig. Ein realistischer Termin- und Meilensteinplan steuert die Umsetzung.
Ein kleiner Zug steht an einer Haltestelle, um Fahrgäste abzuholen.
© Smilla Dankert

Schritt für Schritt zur Förderung

Programm und Tatbestand bestimmen: Passt das Vorhaben zu GVFG (Bund) oder zu ÖPNVG NRW (§ 13 bzw. § 12)? Zuständigkeiten, Trägerschaft und Eigentum stehen fest.

Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören z.B. eine kurze Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan mit Preisstand, ein Zeit- und Meilensteinplan sowie Nachweise zur Standardisierten Bewertung und zum Planungs- bzw. Genehmigungsstand. Auch Infos zu Standards (z.B. Barrierefreiheit, Technik) und kommunale Beschlüsse werden beigefügt.

Antrag einreichen: Die Antragsunterlagen werden bei der Bewilligungsbehörde eingereicht; Fristen und Formulare sind vorgegeben. Es folgt eine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung.

Prüfung und Bewilligung: Rechtsgrundlagen und zuwendungsfähige Kosten werden geprüft, die Förderquote festgelegt. Der Bescheid enthält Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweise zum Mittelabruf.

Mittelabruf und Umsetzung: Die Auszahlung erfolgt gemäß Bescheid, in der Regel abschnittsweise nach Baufortschritt. Vergaben, Änderungen und Nachträge werden angezeigt und dokumentiert; die fachliche Begleitung läuft fort.

Verwendungsnachweis und Zweckbindungsfrist: Ein Finanznachweis (Ausgaben mit Belegen) und Sachbericht (Ergebnis, Soll-/Ist-Vergleich) müssen vorgelegt werden. Der NWL überwacht, dass die Zweckbindung der Mittel eingehalten wird.

Dokumente zum Download