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Kurz und kompakt: Fördermaßnahmen, die den ÖPNV voranbringen

Die ÖPNV-Förderung basiert auf dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW). Es ist ein zentrales Instrument, um die Verkehrswende voranzutreiben und die Mobilität in Städten und Gemeinden klimafreundlich, barrierefrei und zukunftsfähig zu gestalten. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Infrastruktur in Westfalen-Lippe zu schaffen und damit Teilhabe und Lebensqualität zu steigern.

Ein blauer Bus an einer Haltestelle, während Passagiere auf den nächsten Bus warten, um zur Innenstadt zu gelangen.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Die ÖPNV-Förderung umfasst vielfältige Maßnahmen – von Infrastrukturprojekten über digitale Systeme bis hin zu emissionsfreien Fahrzeugen. Die wichtigsten Fördertatbestände im Überblick:

Straßen- und Stadtbahninfrastruktur

Gefördert werden Um- und Ausbau von Strecken, Weichen, Gleisanlagen oder Haltestellenbereichen sowie Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen. Ziel ist ein sicheres und störungsfreies Netz, das Fahrgästen komfortable und zuverlässige Verbindungen bietet.

Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)

ZOB sind zentrale Knotenpunkte für den örtlichen Busverkehr. Förderfähig sind Neubau, Modernisierung oder Erweiterung bestehender Anlagen – etwa durch barrierefreie Zugänge, Wartebereiche oder Fahrgastinformationssysteme. Auch Lade- und Betankungsinfrastruktur für elektrisch- oder wasserstoffbetriebene Busse werden unterstützt, um den ÖPNV schrittweise zu dekarbonisieren und den Umstieg auf nachhaltige Antriebskonzepte zu fördern.

Umsteigemöglichkeiten und Verknüpfung

Ein attraktives Mobilitätsangebot lebt von nahtlosen Übergängen zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln. Mobilstationen, Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlagen sowie Taxi- und Kurzzeitstellplätze erleichtern den Umstieg zwischen Bus, Bahn, Rad und Auto. So gelangen Nutzer nicht nur von Haltestelle zu Haltestelle, sondern legen auch flexibel die „letzte Meile“ zurück – den Weg zu ihrem endgültigen Ziel.

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Haltestellen

Gefördert werden Neubau, Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung von Haltestellen, zum Beispiel durch stufenfreie Zugänge, Blindenleitsysteme, Beleuchtung, Wetterschutz oder Fahrgastinformationssysteme. So wird der ÖPNV für alle Nutzergruppen zugänglicher und attraktiver. Die sichert die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen im Sinne der .

Leit- und Betriebstechnik

(Technische) Innovationen sorgen dafür, dass Busse pünktlich ankommen und Fahrgäste zuverlässig an ihr Ziel gelangen. Förderfähig sind Maßnahmen, die den Verkehrsfluss verbessern – beispielsweise Sonderfahrspuren oder Vorrangschaltungen an Ampeln. Ebenfalls unterstützt werden digitale Fahrgastinformationssysteme, die Wege planbarer machen.

Nachhaltige Antriebstechniken

Der Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge trägt wesentlich dazu bei, die Umweltbilanz des ÖPNV zu verbessern und in den Städten sowohl Schadstoffausstoß als auch Lärm zu reduzieren. Daher werden batterie- und wasserstoffbetriebene Linienbusse sowie die dafür notwendige Lade- und Betankungsinfrastruktur gezielt gefördert. 

Rechtsgrundlage: ÖPNVG NRW

Die beschriebenen Fördertatbestände stützen sich auf § 11, § 12 und § 13 des ÖPNVG NRW. Die Bewilligung der Mittel erfolgt im Verbandsgebiet Westfalen-Lippe über den NWL in Münster. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche und private Verkehrsunternehmen und weitere juristische Personen mit ÖPNV-Bezug.

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