Was wird gefördert?
SPNV – Stationen, Strecke, Netz
- Stationen: Modernisierung, Neubau, Barrierefreiheit, Sicherheit
- Reaktivierungen: Bahnstrecken und Haltepunkte
- Netz und Korridore: Kapazität, Knoten, robuste Infrastruktur
- Dekarbonisierung: Elektrifizierung, alternative Antriebe

ÖPNV – Infrastruktur vor Ort
- Haltestellen und ZOB: barrierefrei, sicher, ausreichend dimensioniert
- Umstieg und Verknüpfung: P+R/B+R (Park-&-Ride/Bike-&-Ride), Mobilstationen, Radabstellanlagen
- Pünktlichkeit und Fahrzeit: Busspuren, Vorrangschaltung an Ampeln
- Digitale Systeme: Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM), Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL), Fahrgastinformation
- Klimaschonende Fahrzeuge: Wasserstoff- oder E-Busse

Wer kann eine Förderung beantragen?
Anträge können juristische Personen stellen, die Aufgaben oder Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV/SPNV) planen, bauen, betreiben oder bereitstellen.
Dazu gehören:
- Gebietskörperschaften: Städte, Gemeinden, Kreise, Zweckverbände
- Verkehrsunternehmen nach /AEG: öffentliche und private Unternehmen
- Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen ( / )
- Juristische Personen des privaten Rechts mit überwiegendem ÖPNV-Zweck (z. B. kommunale Projektgesellschaften)
Förderung nach ÖPNVG NRW
§ 11 ÖPNVG NRW
Nach § 11 ÖPNVG NRW gewährt der NWL Zuwendungen in die ÖPNV-Infrastruktur gemäß § 1 ÖPNVG NRW. Dazu gehört insbesondere die Beschaffung batterieelektrischer und wasserstoffbetriebener Linienbusse.
§ 12 ÖPNVG NRW
Für Vorhaben nach § 12 ÖPNVG NRW erhält der NWL vom Land pauschalierte Investitionszuwendungen. Derzeit stehen jährlich 25,05 Millionen Euro zur Verfügung. Das entspricht 16,7 Prozent der landesweiten Pauschale von 150 Millionen Euro. Mindestens 50 Prozent der Mittel sind für Investitionen außerhalb des SPNV zu verwenden. Über die Förderung der einzelnen Vorhaben entscheidet die NWL-Verbandsversammlung.
§ 13 ÖPNVG NRW
Der NWL bewilligt Zuwendungen nach § 13 ÖPNVG NRW für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse. Die Auswahl trifft das Verkehrsministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags.
ÖPNVG NRW: Gesetzestext GVFG: GesetzestextAnsprechpartner
Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) WestfalenTarif
Abwicklung Finanzierung, Auszahlungen, Mittelausgleichsmeldungen
Projektkoordination: Fördermaßnahmen gemäß § 12 ÖPNVG NRW: Stadt Bielefeld und örtliche Verkehrsbetriebe; Fördermaßnahmen gemäß § 13 ÖPNVG NRW Absatz 1 Nummer 5 (Barrierefreiheit) für alle Antragsteller im NWL-Gebiet
Projektkoordination: Fördermaßnahmen gemäß § 12 ÖPNVG NRW: Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Stadt Münster und örtliche Verkehrsbetriebe
Projektkoordination: Fördermaßnahmen gemäß § 12 ÖPNVG NRW: Kreise Soest, Unna, Stadt Hamm und örtliche Verkehrsbetriebe
Projektkoordination: Fördermaßnahmen gemäß § 12 ÖPNVG NRW: Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein, Märkischer Kreis und örtliche Verkehrsbetriebe; Elektrobusförderung
Projektkoordination: Fördermaßnahmen gemäß § 12 ÖPNVG NRW: Kreise Paderborn, Höxter, Hochsauerlandkreis und örtliche Verkehrsbetriebe; Elektrobusförderung
Projektkoordination: Fördermaßnahmen gemäß § 12 ÖPNVG NRW: Kreise Gütersloh, Herford, Lippe, Minden-Lübbecke und örtliche Verkehrsbetriebe
Projektkoordination: Bundesverkehrswegeplan, ÖPNV-Bedarfsplan, Infrastrukturfinanzierungsplan, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III Anlage 8.7
Projektkoordination: Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit an Bahnhöfen (FABB)
Projektkoordination: Modernisierungsoffensive (MOF)
Projektkoordination: Robustes Netz I & II
Projektkoordination: Reaktivierungsvorhaben
Projektkoordination: Niederrhein-Münsterland-Netz (Marbeck-Heiden)
Projektkoordination: Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Projektkoordination: Hamm Hbf
Projektkoordination: Kundenqualitätsoffensive
Projektkoordination: Kapazitätsoffensive
Projektkoordination: Regionale 2013
Projektkoordination: Klimaschutzpaket
Downloads: Richtlinien und Rechtsgrundlagen
Förderrichtlinien des NWL
Formulare § 11 ÖPNVG NRW - Beschaffung von batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Linienbussen des ÖPNV
Formulare § 12 ÖPNVG NRW
Bestandteile zur Antragstellung
Anlage 3 - Anmeldung zur Gewährung einer Zuwendung
Anlage 4 - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 5 - Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anlage 8 – Muster Ausgabeblatt
Anlage 9 - Muster Mittelausgleich (§ 12)
Anlage 10 - Antrag auf Auszahlung von Teilbeträgen
Anlage 11 – Muster Verwendungsnachweis
Formulare § 12 ÖPNVG NRW – EFM & RBL
Formulare § 13 ÖPNVG NRW
Abgrenzungsrichtlinie zu § 13 ÖPNVG NRW
Anlage 5 – Anmeldeformular
Anlage 6 - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 7 - Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anlage 9 – Muster Mittelausgleich (§ 13)
Anlage 10 - Muster Ausgabeblatt
Anlage 11 - Muster Verwendungsnachweis
Antrag auf Auszahlung von Teilbeträgen
Förderfinder: Online-Tool für Ihr passendes Förderprogramm

Neben den oben genannten Förderprogrammen gibt es eine Vielzahl weiterer Fördermittel durch Land und Bund zur Unterstützung nachhaltiger Mobilitätsprojekte. Um den Überblick zu behalten und immer das passende Förderprogramm zu finden, hilft der Förderfinder des Zukunftsnetz Mobilität NRW. Die nutzerfreundliche Online-Datenbank bündelt alle relevanten Förderprogramme rund um das Thema Mobilität in NRW. Sie wird regelmäßig aktualisiert, ist frei zugänglich und unterstützt insbesondere kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie die aufwändige Recherche nach passenden Finanzierungsmöglichkeiten erheblich erleichtert.
Zum FörderfinderWeitere Informationen
Der NWL an der Seite der Kommunen
Mit vielfältigen Angeboten und Planungshilfen unterstützt und berät der NWL Städte, Kreise und Gemeinden – zum Beispiel bei vernetzter Mobilität und betrieblichem Mobilitätsmanagement.
Qualität und Sicherheit
Der NWL arbeitet stetig daran, die Qualität und Sicherheit des SPNV in Westfalen-Lippe zu verbessern.
Projekte des NWL
Um die Mobilität im westfälischen Raum sicherzustellen und die Region als Wirtschaftsstandort zu stärken, sorgt der NWL für den Erhalt und Ausbau eines leistungsstarken Nahverkehrssystems.
