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Der Zweckverband NWL: Mobilität als Gemeinschaftsaufgabe

Mobilität ist ein Teil der . Dafür arbeiten die 16 Kreise und drei kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe zusammen: um urbane Zentren und ländliche Räume zu erschließen, lokale und regionale Verkehrsangebote miteinander zu vernetzen und 5,7 Millionen Menschen auf einer Fläche von über 19.000 Quadratkilometern in der Region zu verbinden. Dabei werden die Ziele für nachhaltige Mobilität ganzheitlich gedacht und in den regionalen Zweckverbänden sowie gemeinschaftlich im NWL als überregionalem Zweckverband und für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geplant, gestaltet und umgesetzt. 

Menschen mit Fahrrädern betreten einen Zug an einem Bahnhof, während andere Passanten in die entgegengesetzte Richtung gehen, unter klarem blauen Himmel.

Zusammenarbeit im Zweckverband

Der Zweckverband NWL setzt sich aus den fünf regionalen Zweckverbänden – Zweckverband Mobilität Ruhr-​Lippe (ZRL), Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM), Verkehrsverbund Ostwestfalen-​Lippe (VVOWL), Nahverkehrsverbund Paderborn-​Höxter (nph) und Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-​Süd (ZWS) – zusammen und wurde im Januar 2008 gegründet, um die Organisation des SPNV zu zentralisieren und ein zuverlässiges Nahverkehrssystem in Westfalen-Lippe zu etablieren. Seitdem ist der NWL mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Zweckverband go.Rheinland einer der drei Aufgabenträger für den SPNV in Nordrhein-Westfalen. Mit ihnen zeichnet er sich für die von Verkehrsleistungen auf der Schiene in NRW verantwortlich.

Das Bild zeigt eine Karte in blauer Farbe. Hervorgehoben sind die Städte, in denen sich Standorte des NWL befinden.

Besteller von SPNV-Leistungen

Der NWL ist Bewilligungsbehörde des Landes NRW. Er organisiert den SPNV in Westfalen-Lippe auf einer Fläche von über 19.441 Quadratkilometern. Auf dem 1.737 Kilometer langen Schienennetz verkehren insgesamt 57 Linien – Regionalexpresse, Regionalbahnen und S-Bahnen. Die vom NWL bestellte Betriebsleistung umfasste zuletzt 37,3 Millionen Zugkilometer und wurde von elf Verkehrsunternehmen erbracht. Damit ist der NWL nach dem VRR der zweitgrößte Besteller von SPNV-Leistungen in Nordrhein-Westfalen.

Die Organe des Zweckverbands

Die Organe des Zweckverbands NWL sind die Verbandsversammlung als oberstes Entscheidungsorgan und der Verbandsvorsteher, der die laufenden Geschäfte führt und den Verband nach außen vertritt.

Die Verbandsversammlung: Politisches Steuerungsorgan

Die Verbandsversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des NWL. Sie beschließt über alle wesentlichen Angelegenheiten des Verbandes, legt strategische Leitlinien fest, entscheidet unter anderem über Haushaltsfragen und setzt Prioritäten. Als Vertretungskörperschaft besteht sie aus 45 Mitgliedern, die aus den Kreisen und kreisfreien Städten über die fünf Mitgliedszweckverbände entsandt werden. Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzte des Verbandsvorstehers und oberste Dienstbehörde der beim Zweckverband beschäftigten Beamten.

Die 45 Mitglieder der Verbandsversammlung repräsentieren die regionalen Verkehrsstrukturen und Interessen.

Der Verbandsvorsteher: Leitung und Repräsentation

Der Verbandsvorsteher des NWL führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er vertritt den NWL nach außen und sorgt für einen reibungslosen Austausch zwischen Politik und Verwaltung. Zudem verwaltet er das Vermögen des Zweckverbandes und trägt Verantwortung für eine effiziente Mittelverwendung. Bei seinen Aufgaben wird er von einem Geschäftsführer unterstützt. Die Wahl des Verbandsvorstehers erfolgt auf Vorschlag eines Mitgliedszweckverbandes.

Sitzungstermine und Vorlagen

Die NWL-Verbandsversammlung kommt drei Mal jährlich zusammen. Aktuelle Sitzungstermine und öffentliche Vorlagen können im Gremieninformationssystem (RIM) eingesehen werden.