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Der Zweckverband NWL: Mobilität als Gemeinschaftsaufgabe

Mobilität ist ein Teil der . Dafür arbeiten die 16 Kreise und drei kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe zusammen: um urbane Zentren und ländliche Räume zu erschließen, lokale und regionale Verkehrsangebote miteinander zu vernetzen und 5,7 Millionen Menschen auf einer Fläche von über 19.000 Quadratkilometern in der Region zu verbinden. Dabei werden die Ziele für zukunftsfähige Mobilität ganzheitlich gedacht und gemeinschaftlich im NWL als für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geplant, gestaltet und umgesetzt.

Menschen mit Fahrrädern betreten einen Zug an einem Bahnhof, während andere Passanten in die entgegengesetzte Richtung gehen, unter klarem blauen Himmel.

Zusammenarbeit im Zweckverband

Der Zweckverband NWL setzt sich aus 16 Kreisen und 3 kreisfreien Städten zusammen: Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Olpe, Kreis Paderborn, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Warendorf, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Stadt Bielefeld, Stadt Hamm, Stadt Münster. Der Verband wurde im Januar 2008 gegründet, um die Organisation des SPNV zu zentralisieren und ein zuverlässiges Nahverkehrssystem in Westfalen-Lippe zu etablieren. Seitdem ist der NWL mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Zweckverband go.Rheinland einer der drei Aufgabenträger für den SPNV in Nordrhein-Westfalen. Mit ihnen zeichnet er sich für die von Verkehrsleistungen auf der Schiene in NRW verantwortlich.

Besteller von SPNV-Leistungen

Der NWL ist Bewilligungsbehörde des Landes NRW. Er organisiert den SPNV in Westfalen-Lippe auf einer Fläche von über 19.441 Quadratkilometern. Auf dem 1.737 Kilometer langen Schienennetz verkehren insgesamt 57 Linien – Regionalexpresse, Regionalbahnen und S-Bahnen. Die vom NWL bestellte Betriebsleistung umfasste zuletzt 37,3 Millionen Zugkilometer und wurde von elf Verkehrsunternehmen erbracht. Damit ist der NWL nach dem VRR der zweitgrößte Besteller von SPNV-Leistungen in Nordrhein-Westfalen.

Die Organe des Zweckverbands

Die Organe des Zweckverbands NWL sind die Verbandsversammlung als oberstes Entscheidungsorgan und die Verbandsvorsteherin, die die laufenden Geschäfte führt und den Verband nach außen vertritt.

Die Verbandsversammlung: Politisches Steuerungsorgan

Die Verbandsversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des NWL. Sie beschließt über alle wesentlichen Angelegenheiten des Verbandes, legt strategische Leitlinien fest, entscheidet unter anderem über Haushaltsfragen und setzt Prioritäten. Als Vertretungskörperschaft besteht sie aus 66 Mitgliedern, die aus den Kreisen und kreisfreien Städten direkt entsandt werden. Die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzte der Verbandsvorsteherin und oberste Dienstbehörde der beim Zweckverband beschäftigten Beamten.

Die 66 Mitglieder der Verbandsversammlung repräsentieren die regionalen Verkehrsstrukturen und Interessen.
 

Die Verbandsvorsteherin: Leitung und Repräsentation

Christiane Auffermann führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Sie vertritt den NWL nach außen und sorgt für einen reibungslosen Austausch zwischen Politik und Verwaltung. Zudem verwaltet sie das Vermögen des Zweckverbandes und trägt Verantwortung für eine effiziente Mittelverwendung. Sie ist in Personalunion auch Geschäftsführerin des NWL.

Sitzungstermine und Vorlagen

Die NWL-Verbandsversammlung kommt drei Mal jährlich zusammen. Aktuelle Sitzungstermine und öffentliche Vorlagen können im Gremieninformationssystem (RIM) eingesehen werden.