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WestfalenTarif:Starke Basis für den Nahverkehr in der Region

Die WestfalenTarif GmbH ist der Tarifverbund im NWL. Der WestfalenTarif gilt in den Teilräumen Münsterland, Ruhr-Lippe, TeutoOWL, Hochstift und Westfalen-Süd. Als erlösverantwortlicher gestaltet und steuert der NWL den WestfalenTarif aktiv mit.

Ein Zug der Regionalbahn fährt durch eine weite Landschaft, flankiert von grünen Bäumen und Feldern unter einem strahlend blauen Himmel.

Der WestfalenTarif auf einen Blick

  • Das Tarifgebiet erstreckt sich über 19.416 Quadratkilometer Fläche.
  • 7,2 Millionen Menschen leben in diesem Gebiet (inkl. der tariflichen Übergangsbereiche).
  • 16 Kreise + 3 kreisfreie Städte
  • 287 Mio. Fahrten
  • Der WestfalenTarif umfasst mehr als 45.000 integrierte Nahverkehrsverbindungen.

Der Tarifraum des WestfalenTarifs

Legende:

Eine blaue geschlängelte Linie.

Tarifraum des WestfalenTarifs

Ein hellblaues Quadrat.

Der WestfalenTarif gilt auf allen Linien.

Ein hellblaues Quadrat mit dunkelblauen schrägen Streifen von links nach rechts.

Für Fahrten innerhalb dieser Gebiete gilt der VRR-Tarif.

Ein hellblaues Quadrat mit dunkelblauem Raster.

Für Fahrten innerhalb dieses Gebiets gilt der NVV-Tarif.

Ein hellblaues Quadrat mit dunkelblauen schrägen Streifen von rechts nach links.

Für Fahrten innerhalb von Osnabrück gilt der VOS-Tarif. Für Fahrten innerhalb der weiteren Gebiete gilt der VOS- oder Niedersachsentarif.

Ein hellgrünes Quadrat.

Der WestfalenTarif gilt nur auf einzelnen Linien gemäß den Tarifbestimmungen. Bei Fahrten innerhalb dieser Gebiete gilt ein anderer Tarif.

Ein dunkelblauer Stern.

Bei Fahrten von den Städten Dülmen (nur über Haltern), Lünen, Kamen, Bergkamen, Unna, Holzwickede und Schwerte in den VRR-Raum gilt der VRR-Tarif. Bei Fahrten aus dem VRR-Raum zu den genannten Städten gilt ebenfalls der VRR-Tarif.

Eine dunkelblaue geschlängelte Linie plus ein hellgrünes Rechteck.

Der Tarifraum des WestfalenTarifs sowie alle Übergangsbereiche gelten als Netz Westfalen.

Tarifraumkarte des WestfalenTarifs

So gestaltet der NWL den WestfalenTarif mit

Der NWL verfolgt als erlösverantwortlicher Aufgabenträger das Ziel, den Tarif weiterhin fahrgastfreundlich und einfach zu gestalten und die Einnahmen sachgerecht aufzuteilen.

Als Gesellschafter der WestfalenTarif GmbH

Als Hauptgesellschafter der WestfalenTarif GmbH ist der NWL mitverantwortlich für die Weiterentwicklung des WestfalenTarifs. Die Organisation der WestfalenTarif GmbH bedient sich über Dienstleistungsverträge für unterschiedliche Geschäftsbereiche der Gesellschafter. Jeder Geschäftsbereich führt alle Partner in Gremien zusammen.

In den westfälischen Tariforganisationen

Zudem ist der NWL in die westfälischen Tariforganisationen eingebunden – entweder direkt als Gesellschafter oder über die Mitgliedszweckverbände, die den NWL vertreten. In den Tariforganisationen werden Entscheidungen zu Fragen des WestfalenTarifs, der Einnahmenaufteilung und des Vertriebs für die jeweiligen Teilräume getroffen. Der NWL vertritt dort die Interessen, die durch den Tarifausschuss oder die Geschäftsführung des NWL vorgegeben werden.

Der EINE für Bus und Bahn

Infos zu Fahrplänen und Liniennetzen in Westfalen-Lippe sowie eine detaillierte Übersicht aller Tickets, die im WestfalenTarif erhältlich sind, stehen auf der Website des WestfalenTarifs.

Die Mobilitätsgarantie in ganz NRW

Die Mobilitätsgarantie bietet Fahrgästen eine Entschädigung bei Verspätungen von mindestens 20 Minuten bis hin zu Ausfällen und ermöglicht die Nutzung alternativer Verkehrsmittel, gültig für alle Verbundtarife in NRW – darunter auch WestfalenTarif und NRW-Tarif. Die Mobilitätsgarantie ist ein landesweiter Service, der Fahrgästen hilft, wenn ihr Nahverkehrsmittel verspätet ist oder ausfällt. Sie gilt für alle Busse, Stadtbahnen und Nahverkehrszüge in NRW und kann in Anspruch genommen werden, wenn die Abfahrtsverspätung mindestens 20 Minuten beträgt. 

Bedingungen für die Inanspruchnahme

  • Verspätung: Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Ihr Nahverkehrsmittel mindestens 20 Minuten später abfährt oder ausfällt.
  • Gültiges Ticket: Sie müssen im Besitz eines gültigen Nahverkehrstickets aus einem der Verbundtarife in NRW sein – zum Beispiel WT- oder NRW-Tarif (kein Fernverkehrsticket).
  • Alternative Verkehrsmittel: Bei Verspätungen können Sie auf alternative Verkehrsmittel wie Taxis, den Fernverkehr oder On-Demand-Verkehre umsteigen. Die Kosten dafür werden erstattet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Seit 1. Januar 2025 werden die Kosten für Fahrdienste, wie z. B. Uber, nicht mehr über die Mobilitätsgarantie erstattet.
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