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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) ist bemüht, die Internetseite https://www.nwl-info.de barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Maßgebliche technische Standards sind die WCAG 2.2 auf Konformitätsniveau AA und die EN 301 549. Diese Erklärung gilt für alle Inhalte unter der Domain nwl-info.de. Extern eingebundene Dienste Dritter können abweichende Barrierefreiheitsstände aufweisen.

Ein Passagier steht auf der Rolltreppe in einer modernen Station, während ein Zug an dem benachbarten Gleis hält.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Für diese Website wurden ein externer BITV-Test auf Basis WCAG 2.2 / EN 301 549 sowie eine interne Selbstbewertung durchgeführt. Die Website ist teilweise konform. Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig den Standards für Barrierefreiheit nach BITV 2.0, WCAG 2.2 (Konformitätsniveau AA) und EN 301 549. Die differenzierte Ermittlung des Konformitätsstatus ist noch nicht abgeschlossen; weitere Informationen sind in Arbeit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Folgende Bereiche sind momentan als nicht barrierefrei einzustufen:

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da wir teilweise bei den aufgeführten Bereichen auf Mitarbeit von Drittanbietern angewiesen sind.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23. November 2025 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sie möchten auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite und ihrer Anwendungen hinweisen? Dann nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Rückmeldeformular. Sie können uns alternativ postalisch, telefonisch oder per E-Mail erreichen:

Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Bahnhofstr. 48
59423 Unna
Telefon: 02303 25316-0
Telefax: 02303 25316-29
E-Mail: info@nwl-info.de

Wir prüfen Ihr Anliegen zeitnah und bemühen uns um Abhilfe.

Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz unter folgender Adresse:

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Telefax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Weitere Informationen