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Infrastrukturförderung

Die vom Land Nordrhein-Westfalen übernommene Aufgabe der ÖPNV-Infrastrukturförderung versetzt den NWL in die Lage, die Entwicklung des Nahverkehrs im westfälschen Raum ganzheitlich und nachhaltig zu fördern. Durch die Verzahnung von Planung und Förderung von Infrastruktur und SPNV-Betrieb entsteht die Chance, erstmals aus der kommunalen Struktur heraus eine einheitliche Nahverkehrsstrategie zu entwickeln. Die Aufgabe der ÖPNV-Infrastrukturförderung wird von der Geschäftsstelle Münster des NWL wahrgenommen.

Einleitung

Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein zentraler Bestandteil zur Befriedigung des gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisses.

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) fördert gemäß dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) mit vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mitteln Maßnahmen im Bereich ÖPNV-Infrastrukturförderung. Dazu zählen z. B. der Bau von Verkehrswegen der Straßenbahnen sowie ober- und unterirdischer Stadtbahnen, der Bau von Zentralen Omnibusbahnhöfen, der Bau von P&R- und B&R-Anlagen, der Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie Beschleunigungsmaßnahmen für öffentliche Verkehrsmittel.

Eine Förderung kann von Städten, Gemeinden, Kreisen, öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, Eisenbahnunternehmen sowie von juristischen Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, beantragt werden.

Das ÖPNVG NRW unterscheidet zwischen einer Förderung nach § 12 (Pauschalierte Investitionsförderung) und nach § 13 (Maßnahmen in besonderem Landesinteresse).

Der NWL ist Bewilligungsbehörde für die Zuwendungen nach § 13 ÖPNVG NRW und die Zuwendungen, die vor dem 1. Januar 2008 bewilligt (ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen des GVFG-Bundesprogramms) oder vereinbart wurden.

Für Förderprojekte nach § 12 ÖPNVG NRW werden dem NWL vom Land pauschalierte Zuwendungen gewährt. Für den Zeitraum 2008–2010 erhält der NWL jährlich 16,8 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 11,205 % der Gesamtpauschale in Höhe von 150 Millionen Euro. Da bestimmte bestehende Verpflichtungen angerechnet werden, verfügt der NWL voraussichtlich erst ab 2010 über freie Mittel. Mindestens 50 % der Mittel sind für Investitionsmaßnahmen zu verwenden, die nicht dem SPNV dienen.

Die zukünftig zu fördernden Vorhaben werden durch die Zweckverbandsversammlung des NWL beschlossen.

Dokumente zum Herunterladen

Formulare § 12 ÖPNVG NRW

Hier finden Sie die Formulare zu § 12 ÖPNVG NRW. Die Formulare zu § 13 ÖPNVG NRW senden wir Ihnen auf Anfrage gerne per E-Mail zu.

Dokumente zum Herunterladen:

Maßnahmen gemäß § 12 ÖPNVG NRW für das NWL-Verbandsgebiet

Hier können Sie die von der Verbandsversammlung beschlossenen Programmlisten herunterladen.

Maßnahmen gemäß § 13 ÖPNVG NRW

Den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan und weitere Investitionsmaßnahmen des ÖPNV im besonderen Landesinteresse finden Sie im Ministerialblatt NRW vom 15. August 2008 (Nummer 22).

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch – und nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich – zur Verfügung:

Name Telefon E-Mail-Adresse Zuständigkeit

Kontakt

Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
– Geschäftsstelle Münster –
Schorlemerstraße 26
48143 Münster
Telefon: 0251 4134-0
Telefax: 0251 519281
E-Mail: infrastruktur@nwl-info.de

Anfahrtskizze

So finden Sie uns in Münster: Anfahrtskizze (PDF-Datei / 33 kB).